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Hinweisgeber-
schutzgesetz

WHISTLEBLOWING

Unser Ziel ist es, das Unternehmen NORVA24 langfristig und nachhaltig zu führen. Aus diesem Grund achten wir darauf, Missstände bzw. Verstöße, die unseren Beschäftigten schädigen oder die den Ruf des Unternehmens, frühestmöglich einer Prüfung zu unterziehen. Wir haben dafür eine Whistleblowing-Lösung (interne Meldestelle) erarbeitet, um es Personen einfacher zu machen, über Missstände zu informieren, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sämtliche Meldungen werden von einer externen Stelle entgegengenommen und bearbeitet. Hinweis: Nur Personen mit direkter Verbindung zum Unternehmen NORVA24 sind durch die Whistleblowing-Maßnahmen geschützt (gemäß dem schwedischen Gesetz: „Protections for Persons Reporting Irregularities Act“ (SFS 2021:890)). 

Mehr Informationen siehe HIER.

ANWEISUNGEN

Welche Missverstände/Verstöße kann ich melden:

  • Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
  • Verletzungen der Vorschriften, welche dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dienen
  • Unerlaubte Handlungen gegen Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene z.B. Korruption, Geldwäsche, Betrug, Umweltschutz, Mobbing, etc.

 

Wie kann ich einen Verstoß melden:

  • Meldungen können schriftlich über die Webseite wb.2secure.se  – Es handelt sich dabei um eine durch Norva gerichtete interne Stelle zur Abgabe von Hinweisen.
  • Mündlich per Telefon unter: +46 (0)771-77 99 77 oder +49 (0) 33638 700 41 und schriftlich über wb.2secure.se erfolgen
  • In einem persönlichen Gespräch/per Videokonferenz

Sie können anonym bleiben unabhängig davon, welchen Kanal Sie wählen.

Hinweise zur Meldung eines Verstoßes:

Wenn Sie auf der Seite wb.2secure.se eine neue Meldung machen, müssen Sie dabei den firmeneigenen Code noa245 angeben, damit klar ist, dass die Meldung das Unternehmen NORVA24 betrifft. Auf der Webseite werden Sie gebeten, eine Reihe von Fragen über die Angelegenheit, auf die sich die Meldung bezieht, zu beantworten.

Es wird Ihnen eine individuelle Fallnummer und ein Passwort zugeteilt, welches Sie speichern müssen, damit Sie sich auf der Webseite erneut einloggen können, den Fall nachverfolgen und mit dem bei 2Secure zuständigen Fallmanager kommunizieren können.

Bearbeitungsfrist

Innerhalb von 7 Tagen wird dem Hinweisgeber eine Eingangsbestätigung zugesandt. Der Hinweisgeber erhält innerhalb von drei Monaten ab der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung über den Stand bzw. das Ergebnis der Untersuchung, soweit dies die weitere Untersuchung nicht gefährdet und mit den Rechten der gemeldeten Person vereinbar ist.

MELDUNG ÜBER EXTERNE KANÄLE

Abgesehen von einer Meldung über interne NORVA24-Whistleblower-Kanäle können Sie Meldungen auch an externe Stellen innerhalb eines bestimmten Zuständigkeitsbereichs bzw. an eine der EU-Institutionen, Gremien oder Behörden machen. Die folgenden Behörden / Institutionen wurden als zuständige Stellen und anerkannte externe Meldekanäle bestimmt:

  • Bundesamt für Justiz
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Bundeskartellamt
  • Meldeverfahren an Organe, Einrichtungen und sonst. Stellen d. Europäischen Union (EMA, ESMA, AESA, EMSA, OLAF, etc. …)

SCHUTZMAßNAHMEN HINWEISGEBER

Hinweis: Nur Personen mit direkter Verbindung zum Unternehmen NORVA24 sind durch die Whistleblowing-Maßnahmen geschützt.

Androhungen, Versuche und Ausübungen von Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen sind untersagt und werden mit einem entsprechenden Schadensersatz bestraft.

Sollte die hinweisgebende Person eine Falschmeldung durchführen, kann das Unternehmen gegenüber der Person ebenfalls Schadenersatz geltend machen.

Weitere Informationen siehe HIER (HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (gesetze-im-internet.de)